Einigung mit Betriebskrankenkassen auf sehr guter finanzieller Basis
Die KZV Berlin konnte mit dem BKK Landesverband Mitte eine Übereinkunft erzielen, welche die zahnärztliche Behandlung der BKK-Versicherten auf eine sehr gute, tragfähige finanzielle Basis stellt. Damit sei die Finanzierung auch aufwendiger Behandlungen, wie zum Beispiel die Therapien in der Parodontologie, dauerhaft gesichert, so Dr. Andreas Hessberger, Vorstandsvorsitzender der KZV Berlin, anlässlich der KZV-Vertreterversammlung am Montag (07.04.2025) im Zahnärztehaus in der Georg-Wilhelm-Straße.
11. April 2025
Beruf & Politik

Dies sei für die Berliner Zahnärzte um so erfreulicher, als es in den letzten beiden Jahren in diesem Bereich zu einem Millionendefizit kam, welche die Kollegenschaft durch HVM-Einbehalte zu tragen hatte. Der aktuelle Stand der Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2024 bildeten den Schwerpunkt im Bericht von Dr. Hessberger.

Bereits mit der Quartalsabrechnung IV-2024 im März hätten die vorläufigen Einbehalte aus dem Jahr 2024 anteilig an die Praxen zurückgeführt werden können.
Zusätzliche Berichtspunkte von Dr. Hessberger betrafen die Abrechnungsentwicklung im Bereich Parodontologie, eine Chronologie der Datenpanne von D-Trust sowie die Konformitätsbewertungsverfahren, die informationstechnische Systeme durchlaufen haben müssen, wenn Zahnarztpraxen Leistungen über die kassenzahnärztlichen Vereinigungen abrechnen.
DMS 6-Studie zeigt, wie sehr sich Investitionen in Prävention lohnen
Die kürzlich publizierte Deutsche Mundgesundheitsstudie 6 (DMS 6) bildete den Berichtsschwerpunkt im Vortrag der stellvertretenden KZV-Vorsitzenden, Dr. Jana Lo Scalzo. Ein wichtiges Ergebnis sei, dass seit der DMS 1 die Karieserfahrung in allen Altersgruppen stetig sinke, so dass man hier von einem nachhaltigen Präventionserfolg reden könne. Defizite beständen vor allem noch bei Kindern mit einer niedrigen familiären Bildung und bei Kindern mit Migrationshintergrund. Zu diesem Thema hätten KZV und Zahnärztekammer Berlin am vergangenen Freitag eine Pressemitteilung herausgegeben mit dem Ziel, das Zähneputzen in Berliner Kindertagesstätten verbindlicher zu machen. Die Prävalenz bei Parodontitis dagegen sei nach wie vor hoch, so litten immer noch rund 14 Millionen Menschen in Deutschland an schweren Parodontalerkrankungen. Auch beim Zahnersatz spiele der Bildungsstatus eine wichtige Rolle. Im Vergleich zur letzten Studie sei die Zahnlosigkeit weiter zurückgegangen.
Als standespolitisches Fazit der DMS 6 sei festzuhalten, dass in Prävention investiert werden müsse, sofern sie mittel- und langfristig wirken solle. Eine präventionsorientierte PAR-Therapie müsse vollständig bezahlt werden, um Folgekosten zum Beispiel für Zahnersatz oder kardiovaskuläre Erkrankungen zu vermeiden.

Bei Verletzung des Amalgamverbots drohen höhere Strafen
Weitere Berichtspunkte von Dr. Lo Scalzo betrafen das Amalgamverbot, die elektronische Patientenakte (ePA) und die Kampagne „Zähne zeigen“. Beim Amalgamverbot sei vor allem das Inkrafttreten der neuen Chemikalien-Sanktionsverordnung zu beachten. Demnach drohe für die Verletzung der EU-Quecksilberverordnung in bestimmten Fällen im Grundsatz nun eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro. Strafbar sei unter anderem die grundsätzliche Verwendung von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung. Ausnahmen für vulnerable Einzelpersonen seien ausführlich zu dokumentieren.
Bei der ePA befinde sich die KZBV derzeit in Verhandlungen mit KBV, DKG und GKV-SV zur Anpassung der Erstfüllungsvereinbarung. Hinsichtlich des Bearbeitungsaufwands sei von der KZBV eine Entwarnung eingegangen: Nach einer eigenen juristischen Einschätzung bestehe grundsätzlich keine Pflicht für Leistungserbringer, bei jedem Patienten die ePA anlasslos einzusehen oder gar vollständig zu durchforsten. Erst wenn sich aus der Anamnese oder der konkreten Behandlung Anhaltspunkte ergäben, sei die ePA einzusehen.
Die Kampagne „Zähne zeigen“ werde im kompletten Jahr 2025 verstärkt durch Social-Media- und Presse- sowie Öffentlichkeitsarbeitsaktivitäten begleitet werden. Februar bis Mai und September bis November ständen zudem Online-Banner-Kampagnen mit mehreren verschiedenen Claims auf dem Plan. Ab April oder Mai sei die Kampagne dann in 65 ICE-Zügen der Deutschen Bahn großflächig an hoch frequentieren Stellen wie Einstiegsbereichen oder Bistros präsent.
Vertreterversammlung beschließt Nachtragshaushalt für Baumaßnahmen
KZV Berlin-Geschäftsführerin Claudia Proiic betonte in ihrem Vortrag zu den erweiterten Baumaßnahmen aufgrund der erforderlichen Asbestsanierung, dass die notwenigen Aufwendungen dafür aus dem Vermögen der KZV entnommen und nicht durch eine Erhöhung der Verwaltungskosten finanziert würden. Der dazu erforderliche Nachtragshaushalt für das Rechnungsjahr 2025 wurde von der Vertreterversammlung einstimmig beschlossen.