Erfolgreiche Vertragsabschlüsse mit Krankenkassen

Die KZV Berlin hat rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Verträgen mit vdek, IKK, Knappschaft und BKK maßgebliche Punktwert- und Budgetsteigerungen vereinbaren können. Dies führt zu nachträglichen Zahlungen von fast sechs Millionen Euro an die Zahnarztpraxen für das erste Quartal und die Monate bis Mai 2026.

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Darauf verwies Dr. Andreas Hessberger, stellvertretender Vorsitzender, auf der Vertreterversammlung (VV) der KZV Berlin am 21.09.2026. Im Bericht von Dr. Jana Lo Scalzo, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, bildeten die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) auf den KFO-Bereich einen wichtigen Schwerpunkt. 

Die Prognosen Hessbergers bezüglich der Budgetausschöpfung 2026 sind unter dem neuen HVM ab 2026 für Knappschaft, AOK, BKK und IKK positiv. Für die prognostizierte Überschreitung bei einer kleinen Ersatzkasse habe man zur Abwendung von HVM-Kürzungen im gesamten Berliner vdek-Bereich eine pragmatische Interimslösung gefunden. 

Als Zwischenstand zum HVM vermeldete Hessberger für das 1. und 2. Quartal 2026 einen Auszahlungsgrad von 99,95 Prozent.

Dr. Hessberger, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, bei seinem Vortrag
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Dr. Andreas Hessberger, Foto links

Qualitätsprüfungen positiv verlaufen

In einem weiteren Berichtspunkt zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen 2025 in der zahnärztlichen Versorgung meldete Hessberger ebenfalls einen positiven Verlauf: viermal sei ein schriftlicher Hinweis erfolgt, einmal eine mündliche Beratung, zudem habe es zwei problembezogene Wiederholungsprüfungen gegeben.

Den Abschluss von Hessbergers Bericht bildete ein Überblick zum Zwischenstand der Baukosten für die aktuell noch laufenden Instandhaltungsmaßnahmen für das Berliner Zahnärztehaus. 

Dr. Jana Lo Scalzo, stellvertretendes Vorstandsvorsitzende, bei ihrem Referat
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Dr. Jana Lo Scalzo, Foto rechts

KFO im BStabG: Selbstverwaltung muss jetzt konkretisieren   

Die durch das BStabG berühren Regelungen für den KFO-Bereich betreffen den Qualifikationsvorbehalt, die Bildung von Leistungskomplexen und die Richtlinien-Überprüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Damit beschäftigte sich Lo Scalzo schwerpunktmäßig in ihrem Bericht zu den aktuellen Entwicklungen, die ihre Ressortbereiche betreffen. 

Hinsichtlich der Qualifikation dürften künftig nur noch KFO-Fachzahnärzte, Zahnärzte mit einem „gleichwertigen Abschluss“ und Zahnärzte mit einer „ausreichenden praktischen Erfahrung“ in der kieferorthopädischen Behandlung kieferorthopädische Leistungen erbringen und abrechnen. Was genau man sich unter den beiden Letztgenannten zu verstehen habe, müssten die KZBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis spätestens 1.1.2027 festlegen. Fraglich sei, wer den Nachweis erbringen müsse, insbesondere in einer Einzelpraxis mit Angestellten, in einer Berufsausübungsgemeinschaft und in einem Medizinischen Versorgungszentrum. 

Bisheriges Recht sei weiter anzuwenden auf eine vor dem Ablauf des 29.07.2030 begonnene kieferorthopädische Behandlung und auf Vertragszahnärzte, die vor Ablauf des 29.07.2026 ein MSc.-Studium abgeschlossen oder ein solches Studium aufgenommen haben. Unklar sei noch insbesondere, ob nach Inkrafttreten zum 29.07.2026 in die Versorgung eintretende Zahnärzte bisheriges Recht gelte oder bereits die neuen Qualifikationsanforderungen. Wiederum klar hingegen sei, dass „Bestands-KFOler“ auf jeden Fall geschützt seien. 

Die Einführung von vier KFO-Leistungskomplexen mit vier Pauschalgebühren werde von Seiten der Zahnärzteschaft sehr kritisch gesehen, so Lo Scalzo. Wichtige Kritikpunkte seien unter anderem die fehlende Evidenzgrundlage, die Abschaffung des bewährtes Mischsystems aus Pauschalen und Einzelleistungen und die fehlende Steuerbarkeit der Verteilung schwerer Fälle. Dies alles riskiere eher eine Gefährdung der Versorgung als ihre Verbesserung. 

Zudem müsse der G-BA bis zum 31.12.2027 die KFO-Richtlinien überprüfen, insbesondere die befundbezogenen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) einschl. des Behandlungsbedarfsgrades. Diese Überprüfung beinhalte jedoch keinen unmittelbaren Änderungsauftrag, sondern setze einen wissenschaftlich belegten Änderungsbedarf voraus.

Allgemeiner Bericht zu Prüfgremien 

Ein weiterer Punkt in der Präsentation von Lo Scalzo bildete ein allgemeiner Bericht zu allen wesentlichen Fakten rund um das Thema Prüfgremien: die Schilderung der Prüfarten und Einzelheiten zu den Berliner Prüfungseinrichtungen, nämlich der Prüfungsstelle und dem Beschwerdeausschuss. Gegen dessen Entscheidungen könne innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Zum Schluss ihres Berichts verwies Lo Scalzo auf das letzte Fortbildungssymposium, das am 19.06.2026 zum Thema: „Qualität sichern – Praxis stärken!“ in der KZV stattgefunden habe und das von 80 Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie 39 Zahnmedizinischen Fachangestellten gut besucht worden sei. 

Die nächste Vertreterversammlung findet statt am 7. Dezember 2026.