Honorarbescheide sollen papierlos werden

Bereits seit über 10 Jahren stehen den Berliner Zahnarztpraxen die Honorarbescheide in digitaler Form im Serviceportal zum Abruf zur Verfügung. Bisher erhielten Sie die Bescheide allerdings zusätzlich noch per Post. Das soll sich jetzt ändern.

© envfx | AdobeStock

Text: KZV Berlin

Heutzutage ist es üblich, dass Unternehmen Dokumente für ihre Kunden ausschließlich in digitaler Form übermitteln. Auf den Postversand von Papierdokumenten wird weitgehend verzichtet. Kontoauszüge, Rechnungen usw. werden beispielsweise direkt über Kundenportale von Banken, Versicherungen und Kommunikationsdienstleitern zur Verfügung gestellt.

Bereits seit über 10 Jahren stehen den Berliner Zahnarztpraxen die Honorarbescheide in digitaler Form im Serviceportal zum Abruf zur Verfügung. Bisher erhielten Sie die Bescheide allerdings zusätzlich noch per Post. Um mit der Zeit zu gehen und Ressourcen zu sparen, möchten wir den letzten Schritt gern weglassen und zukünftig den Papierversand auf ein Minimum reduzieren. Im ersten Schritt sollen daher die Honorarbescheide ausschließlich elektronisch bekanntgegeben werden. Sukzessive werden weitere Unterlagen elektronisch für Sie zur Verfügung gestellt, damit wir letztendlich komplett papierlos und digital sind, wofür wir Ihre Unterstützung benötigen.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben benötigen wir Ihre Einwilligung für diese Umstellung.

Wir möchten Sie deshalb ermutigen, mit uns zusammen papierlos zu werden und Ihre Einwilligung für die elektronische Bereitstellung von Bescheiden alsbald zu erteilen, indem Sie sich mit Ihrem persönlichen Zugang am Serviceportal anmelden und den Menüpunkt „eBescheid“ wählen.

Dort müssen Sie lediglich die Bestätigungshäkchen setzen und speichern. Sie erhalten anschließend eine automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail. Für BAG und MVZ ist es ausreichend, wenn eine berechtigte Person sich mit ihrer persönlichen Nutzerkennung im Serviceportal anmeldet und die Einwilligung für die Praxis insgesamt erteilt.

Nachdem Sie sich angemeldet haben, sehen Sie in der Eingabemaske, für welche Abrechnungsnummern Sie Ihre Häkchen setzen können. Stimmen Sie sich hierfür bitte mit Ihren jeweiligen Praxispartnern ab.

Jeweils bei der Veröffentlichung eines neuen Honorarbescheids im Serviceportal werden wir Sie individuell per E-Mail über die Bereitstellung des Honorarbescheides benachrichtigen. Wie bisher auch, können Sie Ihre Honorarbescheide mit einem persönlichen Zugang oder Praxiszugang mit Vollzugriff im Serviceportal abrufen. Einen separaten Brief bekommen Sie danach nicht mehr.

Weitere Informationen zur Honorarzahlung erhalten Sie auf unserer Website

Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter

Hotline Telefon E-Mail
Buchhaltung 89004-480 buchhaltung(at)kzv-berlin.de