KZV-Vorstand bei Anhörung im Abgeordnetenhaus
Gleich zu zwei Themen aus dem Bereich Zahnmedizin hatte das Abgeordnetenhaus Dr. Andreas Hessberger, den Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin, als Experten ins Abgeordnetenhaus eingeladen. Diese Anhörung war auch Gegenstand seines Berichtes auf der KZV-Vertreterversammlung am 27.01.2025.
30. Januar 2025
Beruf & Politik

Vor dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege ging es am 20.01.2025 um die Perspektiven und Probleme der zahnärztlichen Versorgung sowie um den Bürokratieabbau bei den Zahnarztpraxen in Berlin. Die stellvertretende KZV-Vorsitzende, Dr. Jana Lo Scalzo, hatte mit der elektronischen Patientenakte (ePA 3.0) bei der Vertreterversammlung einen klaren Berichtsschwerpunkt.

Bagatellgrenze für Berichtigungsanträge der Krankenkassen dringend erforderlich
Der Versorgungsgrad im Planungsbereich Berlin sei zurzeit stabil, so Dr. Hessberger. Berlin wachse, die Zahl der zahnärztlichen „Versorgungsäquivalente“ auch. Dabei sei seit 2014 eine Zunahme der Anstellungen von 17,9 auf 35,1 Prozent (2023) zu beobachten. Einer Bedarfszulassung erteilte Dr. Hessberger eine klare Absage, das löse keine Probleme, sondern schaffe nur neue. Ein Beispiel für die Bürokratisierung in der vertragszahnärztlichen Versorgung seien die zahlreichen Berichtigungsanträge von Krankenkassen mit geringem Wert. So habe eine Kasse in einem Quartal etwa 1.400 Anträge gestellt, die wiederum 1.400 Abfragen bei den Praxen und ebenso viele Bescheide durch die KZV ausgelöst hätten. Und das bei einem durchschnittlichen Wert von lediglich etwa 12 Euro pro Antrag. Hier sei das Einziehen einer Bagatellgrenze dringend notwendig. Weitere Berichtsthemen von Dr. Hessberger betrafen die Baumaßnahmen am Zahnärztehaus in der Georg-Wilhelm-Straße, die Aufarbeitung der Degressionsaltfälle, den Zwischenstand zur Honorarverteilung 2024 und den Stand der Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Hier konnte mit der IKK ein Abschluss oberhalb der Grundlohnsumme für die Berliner Zahnärzte erreicht werden.

Die Verantwortung der Praxen für die ePA endet beim Konnektor
Der Vortrag von Dr. Lo Scalzo widmete sich mit deutlichem Fokus der ePA 3.0, die am 15.01.2025 in drei Modellregionen gestartet ist und bundesweit – nach Problemen mit der flächendeckenden, technischen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit – wahrscheinlich nun erst im 2. Quartal 2025 zur Anwendung kommen soll. Welche technische Ausstattung braucht eine Zahnarztpraxis? Wie ist die ePA zu nutzen? Welche Daten müssen Praxen auf jeden Fall einstellen, welche nur auf Verlangen von Patienten? Beim Thema Datenschutz betonte Dr. Lo Scalzo, dass Zahnarztpraxen nur für den Schutz der Patientendaten in der Praxis zuständig seien, einschließlich der Sicherung des Konnektors vor unbefugtem Zugriff. Für alles Weitere seien der Hersteller, die gematik und die Krankenkassen verantwortlich. In der nächsten Ausbaustufe, ab Sommer 2025, sollen die ePA-Daten der Forschung zur Verfügung stehen. Neben der ePA referierte Dr. Lo Scalzo zur ZE-Gutachtertagung am 15.01.2025 in der KZV und zu verschiedenen weiteren Themen im Bereich Abrechnung.
Das Thema ePA 3.0 war am 23.01.2025 auch Gegenstand einer Pressemitteilung der KZV Berlin.