Mit Steuerrücklagen die Existenz sichern

Steuerrücklagen, möglichst auf einem Extrakonto geparkt, helfen dabei, die Liquidität und damit Existenz einer Praxis zu sichern. Das ist eine von vielen Erkenntnissen, die etwa 25 Zahnärztinnen und Zahnärzte beim diesjährigen Existenzgründer-Seminar der KZV Berlin am vergangenen Freitag (11.09.2026) mitnehmen konnten. Drei Experten-Referate zu den steuerrechtlichen, finanziellen und juristischen Aspekten einer Existenzgründung bilden den fachlichen Mittelpunkt der Veranstaltung.

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Ronny Heuer, Dennis Zeidler, Alexandra Pentschew und Wolf Constantin Bartha (Foto v.l.n.r.)

In einem von Referent Dennis Zeidler von der KONZEPT Steuerberatungsgesellschaft gewählten Rechenbeispiel summierten sich nach einer Praxisgründung die Steuerzahlungen in Form von Nachzahlungen, nachträglichen und laufenden Vorauszahlungen auf insgesamt 270.000 Euro. Das kann neuen Inhaber einer Zahnarztpraxis in nur einem Kalenderjahr in ernsthafte finanzielle Nöte bringen. Rücklagenbildung ist also wichtig, und das nicht nur für überraschende Investitionsnotwendigkeiten, sondern gerade auch fürs Finanzamt. 

Bei Ronny Heuer, VicePresident bei der HypoVereinsbank, lag der Schwerpunkt des Vortrages auf Finanzierungsinstrumenten und darunter insbesondere auf öffentlichen Darlehen. Auch hier ging es im Kern um die Sicherung der Liquidität einer Existenzgründung. Heuer empfahl, in Absprache mit der Hausbank einen Kontokorrentkredit in ausreichender Höhe einzurichten, der sich zwischen 10 und 20 Prozent des geplanten Jahresumsatzes bewegen sollte. 

Keinesfalls dürften Patientendaten einfach so an den Existenzgründer mitverkauft werden. Vielmehr würde vertraglich erst einmal eine Verwahrung vereinbart, nutzen dürfe der neue Praxisinhaber die Daten aber erst nach ausdrücklicher, am besten schriftlicher Einwilligung der Patienten. Darauf verwies Wolf Constantin Bartha, Fachanwalt für Medizinrecht bei MEYER-KÖRING Rechtsanwälte/Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, in seinem Beitrag zu den juristischen Fallstricken einer Existenzgründung. Zu achten sei auch darauf, dass der Kaufvertrag eine aufschiebende Bedingung oder ein Rücktrittsrecht beinhalte, falls die Praxisübernahme am Vermieter scheitern sollte.

Thementisch beim Existenzgründer-Seminar
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Thementisch Finanzielle Aspekte mit Ronny Heuer, 2.v.r.

Die anwesenden Zahnärztinnen und Zahnärzte hatten dann an drei Thementischen die Möglichkeit, die Inhalte der Fachvorträge zu vertiefen und spezielle Fragen zur persönlichen Situation an die Experten zu stellen. 

Dr. Daniel Friedrichs bei seinem Vortrag
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Dr. Daniel Friedrichs 

Zum Schluss stand Dr. Daniel Friedrichs, Oralchirurg mit Praxis in Charlottenburg, vor drei Jahren durch die KZV Berlin zugelassen, Rede und Antwort. Besonders glücklich bezeichnete er die Umstände, dass er in einen noch lange laufenden Mietvertrag einsteigen konnte und das qualifizierte Praxispersonals seines Vorgängers fast komplett übernehmen konnte. 

Die Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung hatten die stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin, Dr. Jana Lo Scalzo und Dr. Andreas Hessberger, übernommen. 

Danach hatte Alexandra Pentschew, Abteilungsleiterin Zulassung bei der KZV Berlin, nach Darstellung wichtiger Zahlen aus ihrem Fachgebiet, zum Beispiel zur zahnärztlichen Versorgung in Berlin, auch auf die Stellen- und Praxisbörse von KZV und Zahnärztekammer Berlin verwiesen, auf der auch Praxen ausgeschrieben sind, die zur Übernahme anstehen.