Neuzulassungen im Februar 2026

Der Zulassungsausschuss besteht aus Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen in gleicher Zahl. Er beschließt und entscheidet in allen Angelegenheiten der Zulassung von Vertragszahnärzten und der Beendigung oder Entziehung der vertragszahnärztlichen Zulassung, der Genehmigung von angestellten Zahnärzten und von (über-)örtlichen BAGen. Zudem spricht er Ermächtigungen aus und entscheidet über das Ruhen der vertragszahnärztlichen Zulassung.

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Friedrichshain-Kreuzberg

Dr. Jenny Braun
Zahnärztin
Revaler Str. 28, 10245 Berlin-Friedrichshain

Dr. Katarina Kuhle
Zahnärztin
Revaler Str. 28, 10245 Berlin-Friedrichshain

Lichtenberg-Hohenschönhausen

Dr. Caroline Bilzer
Zahnärztin
Blockdammweg 63, 10318 Berlin-Lichtenberg, Tel. 20603969

Dr. Dorrit Klein*
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Möllendorffstr. 104-105, 10367 Berlin-Lichtenberg

Mitte

Dr. Justine Knapp
Zahnärztin
Schiffbauerdamm 8, 10117 Berlin-Mitte, Tel. 2828681

Tobias Schuffner
Zahnarzt
Chausseestr. 105, 10115 Berlin-Mitte, Tel. 46067133

Spandau

Dr. Hakon Heinze
Zahnarzt
Galenstr. 6, 13597 Berlin-Spandau, Tel. 88702007

Tempelhof-Schöneberg

Dr. Kourosh Yousefi Asl
Zahnarzt
Rheinstr. 19, 12161 Berlin-Schöneberg, Tel. 8528039
 

 

Gemäß § 32b Zä-ZV hat der Zulassungsausschuss zusätzlich genehmigt:

  • 30 halbtags beschäftigte angestellte Zahnärzte
  • 54 ganztags beschäftigte angestellte Zahnärzte


* halber Versorgungsauftrag

Wann tagt der Zulassungsausschuss?

Anträge auf Zulassung, Verlegung, Ruhen, Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gem. § 32b Zahnärzte-ZV usw. müssen am letzten Tag der Beantragung in der Geschäftsstelle eingegangen, die erforderlichen Unterlagen hierfür vollständig und die fällige Gebühr bezahlt sein.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach Ablauf der Beantragungsfrist eingehen, in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen werden. Dasselbe gilt auch für Anträge, deren antragsbegleitende Unterlagen unvollständig sind.

Bei der Beantragung einer Zulassung muss die zweijährige Vorbereitungszeit erfüllt sein.

Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft werden vom Zulassungsausschuss nur zu Beginn eines Quartals genehmigt. Dem Antrag ist der Berufsausübungsgemeinschaftsvertrag beizulegen. Beendigungen von Berufsausübungsgemeinschaften werden ebenfalls nur zum Quartalsende bestätigt.

Dem Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gem. § 32b Zahnärzte-ZV ist der unterschriebene Arbeitsvertrag beizulegen.

Informationen und Anträge für Vertragszahnärzte

Informationen und Anträge für angestellte Zahnärzte

Ansprechpartner:

Hotline Zulassung/Register: 030 89004-411
Hotline Stempel/Notdienst: 030 89004-412

E-Mail: zulassung(at)kzv-berlin.de

Ansprechpartnerin bei Fragen zu BAG- und Anstellungsverträgen:
Frau Pentschew, Tel. 030 89004-117