Neuzulassungen im August 2026

Der Zulassungsausschuss besteht aus Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen in gleicher Zahl. Er beschließt und entscheidet in allen Angelegenheiten der Zulassung von Vertragszahnärzten und der Beendigung oder Entziehung der vertragszahnärztlichen Zulassung, der Genehmigung von angestellten Zahnärzten und von (über-)örtlichen BAGen. Zudem spricht er Ermächtigungen aus und entscheidet über das Ruhen der vertragszahnärztlichen Zulassung.

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Charlottenburg-Wilmersdorf

Shahin Ismayil-Zada
Zahnarzt
Hohenzollerndamm 53, 14199 Berlin-Wilmersdorf, Tel. 28707811

Masoud Mohseni Nia Firoozjaie*
Zahnarzt
Tegeler Weg 4, 10589 Berlin-Charlottenburg, Tel. 3442041

Lichtenberg-Hohenschönhausen

Mohsen Yazdani*
Zahnarzt
Möllendorffstr. 47, 10367 Berlin-Lichtenberg, Tel. 28888039

Mitte

Sevtap Kilic
Zahnärztin
Turmstr. 32, 10551 Berlin-Tiergarten, Tel. 39889125

Sergey Kuznetsov*
Zahnarzt
Monbijouplatz 9, 10178 Berlin-Mitte, Tel. 4512288

Aleksandra Swistelnicka*
Zahnärztin
Waldstr. 27, 10551 Berlin-Tiergarten, Tel. 3959255

Neukölln

Franziska Boldt
Zahnärztin
Imbuschweg 40, 12353 Berlin-Neukölln, Tel. 6036040

Spandau

Abeer Sheikho
Zahnärztin
Carl-Schurz-Str. 35, 13597 Berlin-Spandau, Tel. 28683115

Steglitz-Zehlendorf

Yevgeniya Kliuchka
Zahnärztin
Albrechtstr. 127, 12165 Berlin-Steglitz, Tel. 7912010

 

Gemäß § 32b Zä-ZV hat der Zulassungsausschuss zusätzlich genehmigt:

  • 24 halbtags beschäftigte angestellte Zahnärzte
  • 39 ganztags beschäftigte angestellte Zahnärzte

* halber Versorgungsauftrag

Wann tagt der Zulassungsausschuss?

Anträge auf Zulassung, Verlegung, Ruhen, Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gem. § 32b Zahnärzte-ZV usw. müssen am letzten Tag der Beantragung in der Geschäftsstelle eingegangen, die erforderlichen Unterlagen hierfür vollständig und die fällige Gebühr bezahlt sein.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach Ablauf der Beantragungsfrist eingehen, in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen werden. Dasselbe gilt auch für Anträge, deren antragsbegleitende Unterlagen unvollständig sind.

Bei der Beantragung einer Zulassung muss die zweijährige Vorbereitungszeit erfüllt sein.

Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft werden vom Zulassungsausschuss nur zu Beginn eines Quartals genehmigt. Dem Antrag ist der Berufsausübungsgemeinschaftsvertrag beizulegen. Beendigungen von Berufsausübungsgemeinschaften werden ebenfalls nur zum Quartalsende bestätigt.

Dem Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gem. § 32b Zahnärzte-ZV ist der unterschriebene Arbeitsvertrag beizulegen.

Informationen und Anträge für Vertragszahnärzte

Informationen und Anträge für angestellte Zahnärzte

Ansprechpartner:

Hotline Zulassung/Register: 030 89004-411
Hotline Stempel/Notdienst: 030 89004-412

E-Mail: zulassung(at)kzv-berlin.de

Ansprechpartnerin bei Fragen zu BAG- und Anstellungsverträgen:
Frau Pentschew, Tel. 030 89004-117