Neuzulassungen im September 2026

Der Zulassungsausschuss besteht aus Vertretern der Zahnärzte und der Krankenkassen in gleicher Zahl. Er beschließt und entscheidet in allen Angelegenheiten der Zulassung von Vertragszahnärzten und der Beendigung oder Entziehung der vertragszahnärztlichen Zulassung, der Genehmigung von angestellten Zahnärzten und von (über-)örtlichen BAGen. Zudem spricht er Ermächtigungen aus und entscheidet über das Ruhen der vertragszahnärztlichen Zulassung.

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Charlottenburg-Wilmersdorf

Dr. Christian Becker
Zahnarzt
Kurfürstendamm 139, 10711 Berlin-Wilmersdorf, Tel. 86308343

Friedrichshain-Kreuzberg

Dr. medic. stom. Daiana-Teodora Ianki
Zahnärztin
Bergmannstr. 5, 10961 Berlin-Kreuzberg, Tel. 81814458

Lichtenberg-Hohenschönhausen

Mark Lepstein
Zahnarzt
Ahrenshooper Str. 24, 13051 Berlin-Hohenschönhausen, Tel. 9291155

Mitte

Dr. Felix Zaritzki
Zahnarzt
Jägerstr. 41, 10117 Berlin-Mitte, Tel. 85403000

Neukölln

Dr. Axel Meier
Zahnarzt
Friedelstr. 10, 12047 Berlin-Neukölln, Tel. 7426666

Pankow

Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ K2 Zahn33
Kollwitzstr. 28, 10405 Berlin-Prenzlauer Berg, Tel. 439719039

Steglitz-Zehlendorf

Dr. Maxi Biermann
Zahnärztin
Berliner Str. 3, 14169 Berlin-Zehlendorf, Tel. 233247022

Medizinisches Versorgungszentrum
Lieblings-Zahnarzt Berlin-Zehlendorf MVZ
Berliner Str. 3, 14169 Berlin Zehlendorf, Tel. 233247022

 

Gemäß § 32b Zä-ZV hat der Zulassungsausschuss zusätzlich genehmigt:

  • 13 halbtags beschäftigte angestellte Zahnärzte
  • 24 ganztags beschäftigte angestellte Zahnärzte

Wann tagt der Zulassungsausschuss?

Anträge auf Zulassung, Verlegung, Ruhen, Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gem. § 32b Zahnärzte-ZV usw. müssen am letzten Tag der Beantragung in der Geschäftsstelle eingegangen, die erforderlichen Unterlagen hierfür vollständig und die fällige Gebühr bezahlt sein.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach Ablauf der Beantragungsfrist eingehen, in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen werden. Dasselbe gilt auch für Anträge, deren antragsbegleitende Unterlagen unvollständig sind.

Bei der Beantragung einer Zulassung muss die zweijährige Vorbereitungszeit erfüllt sein.

Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft werden vom Zulassungsausschuss nur zu Beginn eines Quartals genehmigt. Dem Antrag ist der Berufsausübungsgemeinschaftsvertrag beizulegen. Beendigungen von Berufsausübungsgemeinschaften werden ebenfalls nur zum Quartalsende bestätigt.

Dem Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes gem. § 32b Zahnärzte-ZV ist der unterschriebene Arbeitsvertrag beizulegen.

Informationen und Anträge für Vertragszahnärzte

Informationen und Anträge für angestellte Zahnärzte

Ansprechpartner:

Hotline Zulassung/Register: 030 89004-411
Hotline Stempel/Notdienst: 030 89004-412

E-Mail: zulassung(at)kzv-berlin.de

Ansprechpartnerin bei Fragen zu BAG- und Anstellungsverträgen:
Frau Pentschew, Tel. 030 89004-117