Praxisabgabe besser ohne Pink Floyd
Mehr als ein Drittel der Berliner Zahnärzte und Zahnärztinnen ist derzeit 60 Jahre oder älter. Wer deswegen an einen Praxisverkauf denkt, hat unter Umständen Vorteile, wenn sein Praxispersonal überwiegend jung ist. Denn jüngere Mitarbeiterinnen erhöhen in der Regel den ideellen Praxiswert und damit den Verkaufspreis.
10. September 2026
Praxis & Team
Dr. Ralf Großbölting, Frank Pfeilsticker, Julie Fotiadis-Wentker, Alexandra Pentschew (Foto v.l.n.r.)
"Wenn Sie eine Mitarbeiterin zum Beispiel schon mal gefragt hat, wer oder was Pink Floyd ist, ist das ein gutes Zeichen", sagt Frank Pfeilsticker, Steuerberater in der KONZEPT Steuerberatungsgesellschaft beim Praxisabgeber-Seminar der KZV Berlin am Mittwoch (09.09.2026) vor 70 Interessierten. Das Seminar informiert über juristische und steuerrechtliche Fallstricke, die bei einer Praxisabgabe zum Problem werden können.
Nach der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Dr. Andreas Hessberger und Dr. Jana Lo Scalzo, die beiden stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZV Berlin, präsentiert Alexandra Pentschew, Abteilungsleiterin Zulassung, wichtige Zahlen aus ihrem Fachgebiet: Während die Gesamtzahl der Zahnärzte und Kieferorthopäden in den letzten zehn Jahre im Großen und Ganzen stabil geblieben sei, sei die Zahl der in freier Praxis zugelassenen von 2820 (2016) auf 2171 (2025) um etwa 23 Prozent gesunken.
Essenziell ist die sorgfältige Vorbereitung der Praxisabgabe. Kernpunkte sind die kluge Ausgestaltung des Kaufvertrages und die aktuellen Konditionen der laufenden Arbeitsverträge des Personals sowie des Mietvertrags für die Praxisräume. Darauf verweist Dr. Ralf Großbölting. Fachanwalt für Medizinrecht bei KWM LAW, in seinem Vortrag zu juristischen Aspekten der Praxisabgabe.
Besser als „auf einen Rutsch“ sollte die Praxisabgabe faktisch über einen längeren Zeitraum gestreckt erfolgen, weil sich der Übergang dadurch meist reibungsloser gestalten lässt. Wichtig ist aber, dass rechtlich alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einmal übergehen. Würden Teile, zum Beispiel des Patientenstammes, zunächst zurückbehalten, wirke sich das negativ auf die steuerliche Vergünstigung des Veräußerungsgewinnes aus, so Frank Pfeilsticker in seinem Referat zu steuerrechtlichen Gesichtspunkten einer Praxisübergabe.
Dr. Ralf Großbölting, Alexandra Pentschew, Frank Pfeilsticker (Foto v.l.n.r.)
Wie schon letztes Jahr bildet auch dieses Mal der Bericht der Zahnärztin Julie Fotiadis-Wentker von ihren Erfahrungen beim Verkauf ihrer eigenen Praxis den Abschluss der Veranstaltung. Zusammen mit den übrigen Referenten stellt sie sich dann den zahlreichen Fragen der Anwesenden.