Tägliche Testpflicht: Kritik an überstürzter Einführung

Am 24. November 2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Neu eingeführt worden ist § 28b IfSG; hiernach gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Zahnarztpraxen unterliegen sogar einer Sonderreglung: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich täglich testen – auch geimpfte und genesene Personen. Patienten sind davon ausgenommen.

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Text: KZV Berlin

Zur Einführung dieser täglichen Testpflicht in Zahnarztpraxen erklärt
Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin

„Die aktuelle Situation ist für die Zahnarztpraxen absolut inakzeptabel und unzumutbar. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Testpflichten zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Tests führen werden. Angesichts dessen weist der Vorstand der KZV Berlin darauf hin, dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann. In diesen Fällen rät die KZV Berlin dazu, die Nichtverfügbarkeit von Tests entsprechend zu dokumentieren.

Politik muss Regelungen umgehend anpassen

Vorstand der KZV Berlin
© KZV Berlin
v. l. n. r.: Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin, Dr. Jörg-Peter Husemann, stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin, Karsten Geist, stv. Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin

Darüber hinaus äußert der KZV-Vorstand Kritik an der überstürzt und ohne Vorlauf eingeführten Verpflichtung von Zahnarztpraxen, sich und ihr Personal zu testen. „Die Einführung von Rechtspflichten ohne eine kommunikative Vorlaufzeit – gerade auch in Akutzeiten wie jetzt – erschwert die Arbeit der Praxen erneut“, betont Dr. Meyer. „Wenn die Politik auf den Testungen besteht, muss klar sein, dass diese auch vollumfänglich finanziert werden. Auch darf es nicht zu neuen bürokratischen Erschwernissen wie Meldepflichten für die Praxen kommen. Auf dieser Basis wird es für die Zahnarztpraxen immer schwerer, ihrer Hauptaufgabe, nämlich die zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen, gerecht zu werden.“

Die KZV Berlin fordert außerdem, dass dringend geprüft werden sollte, ob Personal, das dreimal geimpft ist, ebenfalls täglich getestet werden müsse. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung ist hierzu bereits im intensiven Austausch mit der Politik.

Die Corona-Themenseite der KZV Berlin wird aufgrund der dynamischen Entwicklung fortlaufend aktualisiert.

Hinweis: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung arbeitet mit Hochdruck an einer praxiskonformen Auslegung des Infektionsschutzgesetzes. Insbesondere die tägliche Testung von Mitarbeitenden in den Praxen wird zurzeit juristisch geprüft und soll im Laufe des morgigen Tages eine Klarstellung erfahren.

Resolution

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Vorstand der KZBV haben auf ihrer Sitzung heute anlässlich der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz folgende Resolution beschlossen. Mit dieser fordern sie die sofortige Aussetzung des § 28b IfSG.